Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 6.30 Uhr - 18.30 Uhr

Von 11.00 -15.00 ist für Besucher geschlossen, da halten wir Mittagsruhe!

Aufnahmebedingungen: 1. Der Hund muss unbedingt Menschen und Artgenossen gegenüber verträglich sein
2. Der Hund muss mindestens grundimmunisiert sein)
3. Der Hund muss regelmäßig , mindestens 3 x wöchentlich zur Betreuung kommen. Einzelne Tage können wir leider nicht betreuen.
4. Der Betreuungsvertrag kann von beiden Parteien jeder Zeit aufgehoben werden

Preise: Ein Kindergartenplatz kostet pauschal. 250€. In der Pauschale enthalten sind 12 Betreuungstage. Sie wir auch bei Urlaub oder Krankheit fällig. Jeder weitere Tag kostet 20€ Bei mindestens 18 Betreuungstagen kostet Jeder weitere Tag 18€ Zahlung erfolgt im Voraus und in bar. Bei Nichtinanspruchnahme bereits bezahlter Tage erfolgt eine Erstattung der Kosten nur nach Absprache.

Betreuungszeit ist von Montag bis Freitag in der Zeit von 6.30 Uhr - 18.30 Uhr. Die Tiere müssen bis 10 Uhr gebracht werden und können ab 15 Uhr wieder geholt werden. Der Hundehalter ist mit den gegebenen Unterbringungsmöglichkeiten vertraut und einverstanden.

Die Betreuungszeit endet um 18.30 Uhr. Wird ein Tier bis dahin ohne vorherige Absprache nicht abgeholt, wird dem Hundehalter ein zusätzliches Entgelt von 5€ Euro pro angefangene Viertelstunde berechnet. Ist ein Tier eine Stunde nach dem Ende der Betreuungszeit nicht abgeholt worden, wird es in unsere Hundepension verbracht. Die Herausgabe an nicht bekannte Personen erfolgt nur mit einer entsprechenden Vollmacht des Halters.

Wird ein Tier überhaupt nicht wieder abgeholt, wird gegen den Halter Strafanzeige erstattet!

Der Hundehalter ist verpflichtet, bei Vertragsabschluß den Betreuern alle Besonderheiten seines Tieres mitzuteilen. Dies gilt besonders in Bezug auf Verträglichkeit mit Artgenossen, Verhalten gegenüber Menschen sowie Leidenschaften und Abneigungen.

Der Hund muss bei Abgabe einen gültigen Impfpass haben. Der Tierhalter haftet für Schäden die durch Beißereien an anderen Tieren entstehen oder für Verletzungen die durch Toben und Spielen der Hunde entstehen. Die Schuldzuweisung obliegt dem Betreuer. Für Schäden an Einrichtung und Inventar muss der Halter nicht haften!
Die Betreuer haften nur für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Verletzung der Betreuungspflicht entstehen.

Der Hundekindergarten verpflichtet sich, eine betriebliche Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Im Falle eines Schadens wird Ersatz nur in Höhe der Versicherungsleistung erstattet.

Sollte ein Hund im Laufe der Betreuung Verhaltensauffälligkeiten zeigen oder beißen, muss er den Kindergarten wieder verlassen.

Bei ansteckenden Krankheiten kann der Hund nicht betreut werden! Dauermedikation bzw. Fütterung kann während der Betreuung durchgeführt werden. Halsband, Leine und Futter sind mitzubringen. Die Unterbringung der Tiere erfolgt in Gruppen ,vorzugsweise in unserem Freilauf mit überdachter Terrasse. Nach der Mittagsfütterung halten die Hunde ihre Mittagsruhe in unserengroßen beheizbaren Zimmern, die wohnungsähnlich mit Sofa, Körbchen etc. ausgestattet sind.
Während der Betreuungszeit verlassen die Tiere das Gelände nicht. Es stehen 500 m2 Innenräume und 2000 m2 Freifläche zur Verfügung.

© 2009 Hundekindergarten mops-fidél